Emissionen: Was sie sind und wie sie eingeordnet werden
Fachlich verantwortlich: Stefan Stooß, Dipl.-Ing. Verfahrenstechnik · Stand: 08. September 2026
Emissionen sind alles, was eine Anlage in die Umwelt abgibt — Luftschadstoffe, Staub, Geruch oder Lärm. Der Begriff beschreibt den Austritt an der Quelle, etwa am Kamin, unabhängig davon, was später bei der Nachbarschaft ankommt. Das ist die zentrale Abgrenzung zur Immission: dem, was am Einwirkungsort tatsächlich eintrifft, nachdem sich der Schadstoff durch die Atmosphäre verdünnt und verteilt hat.

Emission, Immission, Transmission — die zentrale Abgrenzung
Diese drei Begriffe werden in der Praxis ständig verwechselt, beschreiben aber drei verschiedene Stationen derselben Wirkungskette.
Emission
Der Austritt an der Quelle — was eine Anlage tatsächlich abgibt. § 3 Abs. 3 BImSchG.
Transmission
Die Übertragungsstrecke: Ausbreitung, Verdünnung, teils chemische Umwandlung in der Atmosphäre.
Immission
Das, was am Einwirkungsort ankommt — bei Mensch, Tier, Pflanze oder Sachgut. § 3 Abs. 2 BImSchG.
Praktische Folge: Ein niedriger Emissionswert schützt nicht automatisch vor einer Immissionsüberschreitung — bei ungünstiger Quellhöhe, Wetterlage oder mehreren Emittenten im Umfeld kann die Zusatzbelastung trotzdem relevant werden. Umgekehrt kann eine höhere Emission bei guter Verdünnung immissionsseitig unauffällig bleiben. Wie die Behörde diesen Zusammenhang prüft, erklärt die Immissionsprognose; die Begriffe im Detail: Immission.
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Arten von Emissionen
Der Rechtsrahmen unterscheidet mehrere Emissionsarten — mit Fokus auf Luftschadstoffe, weil sie den größten Teil der Anlagenüberwachung ausmachen.
Luftschadstoffe
Gase, Dämpfe und Stäube — von VOC über Stickoxide bis Schwermetalle. Der mit Abstand am stärksten regulierte Emissionstyp.
Beispiele: Staub, VOC, NOₓ, SO₂, HCl, Schwermetalle
Staub
Eigene Untergruppe der Luftschadstoffe, aber messtechnisch und rechtlich mit eigenen Regelungen — Gesamtstaub emissionsseitig, Feinstaubfraktionen (PM10/PM2,5) immissionsseitig.
Beispiele: Gesamtstaub, PM10, PM2,5
Geruch
Nicht über Massenkonzentration, sondern über Geruchseinheiten und Geruchsstunden-Häufigkeiten bewertet — eigenes Regelwerk (Anhang 7 TA Luft).
Beispiele: Geruchseinheiten (GE/m³), Geruchsstunden
Lärm
Kein Luftschadstoff, aber rechtlich ebenfalls eine Emission im Sinne des BImSchG — mit eigenen Immissionsrichtwerten je nach Gebietstyp.
Beispiele: Schallleistungspegel, Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
Wie Emissionen gemessen und angegeben werden
Ein Emissionswert ist nur mit vollständiger Bezugsgröße aussagekräftig. Die wichtigsten:
| Bezugsgröße | Einheit | Bedeutung |
|---|---|---|
| Massenkonzentration | mg/m³ | Masse des Schadstoffs je Kubikmeter Abgas, bezogen auf den Normzustand |
| Massenstrom | kg/h | Massenkonzentration × Abgasvolumenstrom — die tatsächliche Fracht pro Zeiteinheit |
| Emissionsfaktor | z. B. g/kg oder g/kWh | Emittierte Menge pro Bezugsgröße der Tätigkeit — für Abschätzungen ohne Messung |
| Geruchseinheit | GE/m³ | Verdünnungsfaktor bis zur Geruchsschwelle, ermittelt per Olfaktometrie |
Vertiefung der einzelnen Kenngrößen im Glossar: Massenkonzentration, Massenstrom und Emissionsfaktor — für die drei anerkannten Ermittlungsarten (Messung, Berechnung, Schätzung) und wann welche zählt.
Rechtsrahmen: Wer welche Pflichten hat
Emissionen sind kein rein technischer, sondern ein rechtlich geregelter Begriff. Kern ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen Durchführungsverordnungen.
- BImSchG und BImSchV — definieren Emission und Immission (§ 3), legen die Genehmigungspflicht (§ 4) und die Betreiberpflichten (§ 5: Schutz- und Vorsorgepflicht nach dem Stand der Technik) fest.
- TA Luft 2021 — konkretisiert die Emissionsgrenzwerte je Stoffklasse (Nummer 5) und die Immissionswerte zum Schutz der Nachbarschaft (Nummer 4). Belegte Fundstellen: Nr. 5.2.1 (Gesamtstaub), Nr. 5.2.5 (organische Stoffe, Gesamt-C), Nr. 5.2.7 (Formaldehyd).
Wer genau welche Nachweis- und Meldepflichten hat, hängt von Anlagenart und Genehmigungsbescheid ab — Details zur jährlichen Meldepflicht: Emissionserklärung.
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Häufige Fragen
Was sind Emissionen einfach erklärt?
Emissionen sind alles, was eine Anlage in die Umwelt abgibt — Luftschadstoffe, Staub, Geruch oder Lärm. Der Begriff beschreibt den Austritt an der Quelle, unabhängig davon, was später in der Umgebung ankommt. Das BImSchG definiert Emissionen in § 3 Abs. 3 als die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Was ist der Unterschied zwischen Emission und Immission?
Die Emission ist das, was an der Quelle austritt — etwa aus einem Kamin. Die Immission ist das, was am Einwirkungsort ankommt, nachdem sich der Schadstoff in der Atmosphäre verdünnt und verteilt hat. Eine Anlage mit niedrigem Emissionswert kann bei ungünstiger Wetterlage oder mehreren Quellen im Umfeld trotzdem zu einer relevanten Immissionsbelastung beitragen.
Was bedeutet Transmission in diesem Zusammenhang?
Transmission bezeichnet die Übertragungsstrecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort — also die Ausbreitung, Verdünnung und teilweise chemische Umwandlung des Schadstoffs auf dem Weg durch die Atmosphäre. Modelliert wird dieser Vorgang mit der Ausbreitungsrechnung. Emission, Transmission und Immission sind damit die drei Stationen derselben Wirkungskette: Quelle, Übertragung, Empfänger.
In welcher Einheit werden Emissionen angegeben?
Am häufigsten als Massenkonzentration in mg/m³ (bezogen auf den Normzustand) oder als Massenstrom in kg/h. Für Geruch gelten Geruchseinheiten pro Kubikmeter, für Lärm der Schallleistungspegel. Ohne Angabe der Bezugsgrößen — Normzustand, Bezugssauerstoffgehalt, Zeitbasis — ist ein Emissionswert nicht vergleichbar.
Wer muss Emissionen überwachen und melden?
Grundsätzlich jeder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG. Der konkrete Umfang — Messpflicht, Eigenkontrolle, Emissionserklärung — ergibt sich aus dem Genehmigungsbescheid und den einschlägigen BImSchV. Details zur Erklärungspflicht: Emissionserklärung.
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