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STOOSS Abluftconsulting
Wissen

Wer plant Abluftreinigungsanlagen?

Fachlich verantwortlich: Stefan Stooß, Dipl.-Ing. Verfahrenstechnik · Stand: 08. September 2026

An einer Abluftreinigungsanlage arbeiten bis zu fünf verschiedene Rollen: Anlagenbauer, unabhängiger Berater, Messstelle nach § 29b BImSchG, Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG und Ausbreitungsrechner. Zwei davon sind gesetzlich vorgeschrieben, die anderen entscheiden über Wirtschaftlichkeit und Verhandlungsposition.

Drei Personen mit Schutzhelmen von hinten an einem Klapptisch mit Anlagenschema vor einer Abluftreinigungsanlage mit Rohrleitungen, Treppenturm und Kamin
Anlagenbauer, unabhängiger Berater, Messstelle, Immissionsschutzbeauftragter: An einer Abluftreinigungsanlage arbeiten bis zu fünf Rollen zusammen.

Die fünf Rollen im Vergleich

Rollenmatrix: Wer an einer Abluftreinigungsanlage was macht, wann die Rolle nötig ist, wo ihre Grenze liegt und wie sie bezahlt wird Matrix mit fünf Rollen und den Spalten Macht/darf, Wann nötig, Grenze und Honorar. Anlagenbauer / Hersteller: macht/darf: Baut, liefert und montiert; legt die Anlage im eigenen Verfahrensportfolio aus; wann nötig: Immer — irgendwer muss die Anlage bauen; Grenze: Schlägt das eigene Verfahren vor; sagt nicht, wann es ausscheidet; Honorar: über die Anlage. Unabhängiger Berater / Planer — die Rolle von Stooss Abluftconsulting: macht/darf: Bewertet Verfahren herstellerneutral; Lastenheft, Ausschreibung, Angebotsvergleich, Abnahme; wann nötig: Mehrere Verfahren möglich, Angebote nicht vergleichbar, Fehlentscheidung wäre teuer; Grenze: Baut keine Anlagen, keine amtlich verwertbaren Messungen; Honorar: vom Auftraggeber, nach Aufwand oder Festpreis. Messstelle (§ 29b BImSchG, gesetzlich vorgeschrieben): macht/darf: Emissions- und Immissionsmessungen, die die Behörde anerkennt; wann nötig: Abnahme- und wiederkehrende Messungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen; Grenze: Nur bekanntgegebene Stellen; Beratung ersetzt das nicht; Honorar: pro Messkampagne. Immissionsschutzbeauftragter (§ 53 BImSchG, gesetzlich vorgeschrieben): macht/darf: Überwacht innerbetrieblich die Pflichten, berät die Geschäftsleitung, berichtet jährlich; wann nötig: Wenn die Anlage unter die Bestellpflicht fällt; Aufgaben nach § 54 BImSchG; Grenze: Interne Funktion — keine Anlagenplanung; Honorar: intern oder extern beauftragt. Ausbreitungsrechner / Gutachter: macht/darf: Immissionsprognosen, Ausbreitungsrechnungen, Schornsteinhöhen, Geruchsgutachten; wann nötig: Im Genehmigungsverfahren, wenn die Behörde eine Prognose oder den Schornsteinhöhennachweis verlangt; Grenze: Rechnet und begutachtet, wählt kein Reinigungsverfahren; Honorar: pro Gutachten. ROLLEMACHT / DARFWANN NÖTIGGRENZEHONORAR Anlagenbauer /Hersteller Baut, liefert undmontiert; legt dieAnlage im eigenenVerfahrensportfolioaus Immer — irgendwermuss die Anlagebauen Schlägt das eigeneVerfahren vor; sagtnicht, wann esausscheidet über dieAnlage UnabhängigerBerater / Planer Bewertet Verfahrenherstellerneutral;Lastenheft,Ausschreibung,Angebotsvergleich,Abnahme Mehrere Verfahrenmöglich, Angebotenicht vergleichbar,Fehlentscheidungwäre teuer Baut keineAnlagen, keineamtlichverwertbarenMessungen vom Auftrag-geber, nachAufwandoderFestpreis Messstelle § 29b BImSchG gesetzlich Emissions- undImmissions-messungen, die dieBehörde anerkennt Abnahme- undwiederkehrendeMessungen angenehmigungs-bedürftigen Anlagen NurbekanntgegebeneStellen; Beratungersetzt das nicht pro Mess-kampagne Immissions-schutz-beauftragter § 53 BImSchG gesetzlich Überwachtinnerbetrieblich diePflichten, berät dieGeschäftsleitung,berichtet jährlich Wenn die Anlageunter dieBestellpflicht fällt;Aufgaben nach § 54BImSchG Interne Funktion— keineAnlagenplanung intern oderexternbeauftragt Ausbreitungs-rechner /Gutachter Immissions-prognosen,Ausbreitungs-rechnungen,Schornsteinhöhen,Geruchsgutachten Im Genehmigungs-verfahren, wenn dieBehörde einePrognose oder denSchornsteinhöhen-nachweis verlangt Rechnet undbegutachtet, wähltkein Reinigungs-verfahren proGutachten

Zum Ansehen seitlich wischen

Die fünf Rollen dieser Seite als Matrix: was jede Rolle macht und darf, wann sie gebraucht wird, wo ihre Grenze liegt und woraus sich ihr Honorar speist. Hervorgehoben ist die Rolle, die Stooss Abluftconsulting ausfüllt; „gesetzlich“ markiert die beiden Rollen, die an eine bestimmte Qualifikation gebunden sind und sich nicht durch eine andere ersetzen lassen. Kurzfassung der Rollentabelle dieser Seite.
Rolle Aufgabe Wann Sie sie brauchen Wo die Grenze liegt
Anlagenbauer / Hersteller bezahlt über die Anlage Baut, liefert und montiert die Anlage. Legt sie im Rahmen seines eigenen Verfahrensportfolios aus. Immer — irgendwer muss die Anlage bauen. Schlägt naturgemäß das Verfahren vor, das er selbst herstellt. Publiziert nicht, wann sein Verfahren ausscheidet.
Unabhängiger Berater / Planer bezahlt vom Auftraggeber, nach Aufwand oder Festpreis Bewertet Verfahren herstellerneutral, erstellt Lastenhefte, führt Ausschreibungen, vergleicht Angebote, begleitet Abnahme und Inbetriebnahme. Wenn mehrere Verfahren in Frage kommen, wenn Angebote nicht vergleichbar sind oder wenn die Investition groß genug ist, dass eine Fehlentscheidung teuer wird. Baut keine Anlagen und führt keine amtlich verwertbaren Messungen durch.
Messstelle nach § 29b BImSchG bezahlt pro Messkampagne Führt Emissions- und Immissionsmessungen durch, deren Ergebnisse die Behörde anerkennt. Für Abnahmemessungen und wiederkehrende Messungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen — gesetzlich vorgeschrieben. Nur bekanntgegebene Stellen dürfen behördlich verwertbare Messungen durchführen. Eine Beratung ersetzt das nicht.
Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG bezahlt intern oder extern beauftragt Überwacht innerbetrieblich die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten, berät die Geschäftsleitung, berichtet jährlich. Wenn die Anlage unter die Bestellpflicht fällt. Die Aufgaben regelt § 54 BImSchG. Interne Funktion mit definiertem Aufgabenkreis — keine Anlagenplanung.
Ausbreitungsrechner / Gutachter bezahlt pro Gutachten Erstellt Immissionsprognosen und Ausbreitungsrechnungen, berechnet Schornsteinhöhen, erstellt Geruchsgutachten. Im Genehmigungsverfahren, wenn die Behörde eine Immissionsprognose verlangt oder die Schornsteinhöhe nachzuweisen ist. Rechnet und begutachtet, wählt aber kein Reinigungsverfahren aus.

Hervorgehoben ist die Rolle, die wir ausfüllen. Wir bauen keine Anlagen, führen keine behördlich verwertbaren Messungen durch und stellen keinen Immissionsschutzbeauftragten.

Anlagenbauer und Berater sind kein Widerspruch

Der Berater ersetzt den Anlagenbauer nicht — er geht ihm voraus. Wer beide Rollen als konkurrierend versteht, übersieht, wo im Projektverlauf jede Rolle tatsächlich ansetzt.

Am Ende jeder Abluftreinigungsanlage steht ein Anlagenbauer, der sie tatsächlich fertigt, liefert und montiert — daran führt kein Weg vorbei, und das ist auch nicht der Anspruch einer unabhängigen Beratung. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt und in der Interessenlage: Ein Anlagenbauer wird typischerweise erst gefragt, wenn die Verfahrensrichtung schon feststeht — und er beantwortet die Frage „wie baue ich das am besten", nicht „ist das überhaupt das richtige Verfahren". Ein unabhängiger Berater setzt davor an und beantwortet genau diese zweite Frage, bevor Geld für eine Auslegung ausgegeben wird, die am Ende das falsche Verfahren technisch sehr sauber umsetzt.

In der Praxis heißt das: Die Beratung endet meist mit einer Ausschreibung, die mehrere Anlagenbauer beantworten. Der Berater bewertet diese Angebote dann wieder herstellerneutral — er hat zu diesem Zeitpunkt kein eigenes Angebot im Rennen und damit auch keinen Grund, eines davon zu bevorzugen. Diese Konstellation, nicht der Verzicht auf einen Anlagenbauer, ist der eigentliche Wert einer unabhängigen Beratung — wie sich unser eigenes Honorar dabei zusammensetzt, erklärt Was kostet eine Abluftberatung?.

Praxisfall: Wenn eine Rolle die andere übernimmt

Ein wiederkehrendes Muster: Ein Betrieb erhält eine Genehmigungsauflage und wendet sich direkt an einen Anlagenbauer, weil dessen Angebot am schnellsten verfügbar scheint. Der Anlagenbauer legt sein Verfahren sauber aus, liefert eine technisch einwandfreie Anlage — und diese erfüllt die Auflage. Erst später, oft bei der ersten größeren Wartung oder wenn ein zweiter Standort vor derselben Entscheidung steht, stellt sich heraus, dass ein anderes Verfahren für das konkrete Abluftspektrum wirtschaftlicher gewesen wäre. Niemand hat dabei etwas falsch gemacht: Der Anlagenbauer hat sein eigenes Verfahren korrekt ausgelegt, nicht das gesamte Marktangebot verglichen — das war nie sein Auftrag. Die Lücke lag in der fehlenden Rolle davor, die genau diesen Vergleich anstellt. Wer diese Lücke kennt, kann sie schließen, bevor die erste Anlage bestellt ist, statt erst beim zweiten Projekt daraus zu lernen. Welche Verfahren für ein bestimmtes Abluftspektrum überhaupt infrage kommen, grenzt der Anlagenrechner mit wenigen Eckdaten bereits vorab ein.

In welcher Reihenfolge vorgehen

  1. Ausgangslage klären

    Was fordert die Behörde konkret, welche Fristen laufen, welche Prozessdaten liegen vor? Häufig ist die Auflage weniger streng als angenommen — oder betrifft eine andere Anlage.

  2. Rohgas kennen

    Ohne belastbare Analyse von Zusammensetzung, Konzentration und Lastprofil ist jede Verfahrensauswahl geraten. Störstoffe entscheiden mit.

  3. Verfahren eingrenzen

    Erst wenn die Randbedingungen feststehen, lässt sich sagen, welche Verfahren überhaupt in Frage kommen — und welche ausscheiden.

  4. Lastenheft schreiben

    Ein sauberes Lastenheft ist die Voraussetzung dafür, dass Angebote vergleichbar werden. Ohne es bekommen Sie fünf Angebote zu fünf verschiedenen Aufgaben.

  5. Ausschreiben und vergleichen

    Angebote auf einen gemeinsamen Lastfall rechnen, Lebenszykluskosten bewerten, Garantiewerte und ihre Bedingungen prüfen.

  6. Abnahme absichern

    Abnahmemessung durch eine Messstelle nach § 29b BImSchG, Nachweis der Garantiewerte, Dokumentation für die Behörde.

Woran Sie echte Unabhängigkeit erkennen

„Unabhängig" ist kein geschützter Begriff. Vier Fragen klären es schneller als jede Selbstbeschreibung.

Verkauft er Anlagen?

Wer Anlagen verkauft oder vermittelt, hat ein Interesse am Ergebnis. Das ist legitim — nur ist es dann keine unabhängige Beratung. Fragen Sie direkt danach.

Woher kommt das Honorar?

Entscheidend ist, ob Provisionen von Herstellern fließen. Ein Berater, der ausschließlich vom Auftraggeber bezahlt wird, kann auch dazu raten, nicht zu investieren.

Nennt er Ausschlussgründe?

Wer nur Vorteile aufzählt, hat entweder nicht genug Erfahrung oder ein Verkaufsinteresse. Belastbare Beratung sagt Ihnen, welches Verfahren für Ihren Fall ausscheidet und warum.

Gehört das Ergebnis Ihnen?

Lastenheft, Auslegungsdaten und Ausschreibungsunterlagen sollten Ihr Eigentum sein — sonst sind Sie beim nächsten Schritt wieder gebunden.

Wer je nach Anlass ins Spiel kommt

Nicht jedes Projekt braucht alle fünf Rollen. Welche tatsächlich gebraucht werden, hängt vom Anlass ab, aus dem heraus das Vorhaben entsteht.

AnlassTypischerweise beteiligt
Neugenehmigung einer AnlageAusbreitungsrechner für die Immissionsprognose, danach Anlagenbauer; ein unabhängiger Berater lohnt sich, sobald mehrere Verfahren realistisch sind
Nachträgliche Anordnung wegen SanierungsfristUnabhängiger Berater zur Einordnung der Auflage, anschließend Anlagenbauer für Nachrüstung oder Ersatz
Wiederkehrende PflichtmessungAusschließlich die Messstelle nach § 29b BImSchG — kein Berater nötig, solange die Anlage die Werte einhält
Nachbarschaftsbeschwerde wegen GeruchAusbreitungsrechner/Gutachter für die Geruchsbewertung; bei Handlungsbedarf zusätzlich Berater für die Verfahrensauswahl
Ersatzinvestition am LaufzeitendeBerater für den Verfahrensvergleich, danach Ausschreibung an mehrere Anlagenbauer

Die Messstelle nach § 29b BImSchG und, bei Bestellpflicht, der Immissionsschutzbeauftragte sind die einzigen beiden Rollen, die sich nicht durch eine andere ersetzen lassen — beide sind gesetzlich an eine bestimmte Qualifikation gebunden.

Häufige Fragen

Brauche ich überhaupt einen unabhängigen Berater?

Nicht immer. Wenn das Verfahren technisch eindeutig ist, der Volumenstrom klein und nur ein Anbieter in Frage kommt, ist der Aufwand oft nicht gerechtfertigt. Lohnend wird es, wenn mehrere Verfahren möglich sind, wenn Angebote nicht vergleichbar sind oder wenn eine Fehlentscheidung über die Laufzeit teuer wird.

Kann der Anlagenbauer die Planung nicht mitmachen?

Er kann und tut es meistens. Sie bekommen dann eine fachlich saubere Auslegung — allerdings innerhalb seines Verfahrensportfolios. Was Sie nicht erfahren, ist, ob ein anderes Verfahren für Ihren Fall günstiger gewesen wäre.

Darf ein Berater auch messen?

Orientierende Messungen ja. Für behördlich verwertbare Emissionsmessungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen braucht es eine nach § 29b BImSchG bekanntgegebene Messstelle. Wir arbeiten dafür mit Messinstituten zusammen und begleiten die Messkampagne fachlich.

Wann sollte ich jemanden dazuholen?

So früh wie möglich, spätestens vor der Ausschreibung. Wer erst ruft, wenn die Angebote schon auf dem Tisch liegen, kann nur noch bewerten statt gestalten — und wer bereits beauftragt hat, verliert zusätzlich den Anspruch auf Förderung.

Ersetzt ein unabhängiger Berater den Anlagenbauer?

Nein, er ersetzt ihn nicht — er geht ihm voraus. Am Ende der Beratung steht in aller Regel eine Ausschreibung, die ein oder mehrere Anlagenbauer gewinnen und die Anlage tatsächlich bauen. Der Berater sorgt dafür, dass diese Entscheidung auf einer belastbaren, herstellerneutralen Grundlage fällt.

Woran erkenne ich, dass eine „kostenlose Beratung" in Wahrheit ein Verkaufsgespräch ist?

Am einfachsten daran, ob am Ende ausschließlich das eigene Verfahren des Anbieters empfohlen wird — unabhängig von der konkreten Aufgabenstellung. Ein zweites Signal: Wird offen benannt, wann das eigene Verfahren für den vorliegenden Fall ungeeignet wäre? Anlagenbauer, die das systematisch tun, sind selten.

Weiter: Verfahren im Vergleich · Lastenheft · Lastenheft-Vorlage zum Ausfüllen · Angebote prüfen lassen

Unsicher, wen Sie brauchen?

Schildern Sie kurz Ihre Situation — welche Auflage vorliegt und wie weit Sie sind. Wir sagen Ihnen, welche Schritte anstehen und wo wir sinnvoll sind. Auch dann, wenn die Antwort lautet: noch nicht.

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