Immission
Fachlich verantwortlich: Stefan Stooß, Dipl.-Ing. Verfahrenstechnik · Stand: 24. Oktober 2026
Eine Immission ist die auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachgüter einwirkende Luftverunreinigung, Lärm, Erschütterung, Licht oder Wärme — das Gegenstück zur Emission, die an der Quelle austritt.

Auch: ImmissionsbelastungImmissionskonzentrationambient air concentration
Zum Ansehen seitlich wischen
§ 3 Abs. 2 BImSchG definiert Immissionen als auf Menschen und die Umwelt einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Vereinfacht: Die Anlage emittiert, die Nachbarschaft immittiert — dasselbe physikalische Ereignis, einmal an der Quelle (Emission), einmal beim Empfänger betrachtet.
Emission und Immission sind durch die Ausbreitung getrennt
Zwischen Emission und Immission liegt die Atmosphäre: Ein Schadstoff verdünnt, verteilt und wandelt sich auf dem Weg von der Quelle zum Immissionsort. Deshalb lässt sich von einem Emissionswert nicht direkt auf die Immission schließen — dafür braucht es die Ausbreitungsrechnung, die anhand von Quellhöhe, Wetterstatistik und Geländestruktur modelliert, welche Zusatzbelastung an einem konkreten Immissionsort tatsächlich ankommt. Wie diese Rechnung im Detail abläuft und welche Rolle Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung dabei spielen, erklärt ausführlich unser Ratgeber Immissionsschutz: Pflichten für Industriebetriebe.
Immissionswerte
Immissionswerte sind die zulässigen Obergrenzen für die Belastung am Einwirkungsort — meist als Jahresmittelwert oder als zulässige Überschreitungshäufigkeit definiert. Die TA Luft 2021 legt im Immissionsteil (Nummer 4) Immissionswerte zum Schutz vor Gesundheitsgefahren und erheblichen Belästigungen fest, etwa für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Benzol oder Feinstaub; für Geruchsimmissionen regelt das Anhang 7 der TA Luft, der die frühere GIRL abgelöst hat. Anders als beim Emissionsgrenzwert, der eine einzelne Anlage bindet, fließen in die Immissionsbewertung häufig mehrere Quellen ein — Vor- und Zusatzbelastung zusammen ergeben die Gesamtbelastung an einem Immissionsort.
Warum Immissionen im Genehmigungsverfahren entscheidend sind
Eine Anlage kann alle Emissionsgrenzwerte einhalten und trotzdem an der Immissionsprüfung scheitern — etwa wenn im Umfeld bereits andere Emittenten eine hohe Vorbelastung verursachen und die eigene Zusatzbelastung den verbleibenden Spielraum überschreitet. Deshalb verlangt das Genehmigungsverfahren bei relevanten Vorhaben eine Immissionsprognose, die Vor- und Zusatzbelastung gemeinsam bewertet — nicht nur den Blick auf die eigene Anlage.
Der Denkfehler: „Emissionsgrenzwert eingehalten, also fertig”
Dieser Fehler ist der häufigste bei der immissionsschutzrechtlichen Selbsteinschätzung von Betreibern: Wer nur die eigene, isolierte Anlagenbetrachtung im Blick hat, übersieht, dass die Behörde am Ende die Gesamtbelastung gegen den Immissionswert prüft — nicht den Emissionswert der einzelnen Anlage. Eine Anlage mit vorbildlicher, grenzwertkonformer Abluftreinigung kann an einem stark vorbelasteten Standort trotzdem an der Immissionsprüfung scheitern, während dieselbe Anlage an einem unbelasteten Standort problemlos genehmigt würde. Die Standortwahl ist damit, entgegen verbreiteter Annahme, keine rein logistische, sondern auch eine immissionsschutzrechtliche Entscheidung.
Praxisbeispiel
Zwei benachbarte Betriebe halten jeweils für sich alle Emissionsgrenzwerte ein. Die Immissionsprognose für einen dritten, neu geplanten Betrieb zeigt trotzdem eine Überschreitung des Immissionswerts an der nächsten Wohnbebauung — weil die Vorbelastung durch die beiden bestehenden Anlagen bereits einen Großteil des zulässigen Rahmens ausschöpft. Der Neubetrieb muss seine Emissionen weiter senken oder den Quellstandort ändern, obwohl sein eigener Emissionswert im Vergleich niedrig ist. Die Lehre: Wer nur die eigenen Emissionswerte im Blick hat, übersieht die Hälfte der Genehmigungsanforderungen.
Wer Immissionen misst und wer sie nur berechnet
Die tatsächliche Immissionsbelastung an einem Ort lässt sich grundsätzlich auf zwei Wegen ermitteln: durch direkte Messung an stationären Messstationen der behördlichen Luftmessnetze, oder rechnerisch über die Ausbreitungsrechnung, gestützt auf die Emissionsdaten der beitragenden Quellen. Für die Genehmigung einer einzelnen Anlage ist praktisch immer der rechnerische Weg maßgeblich, weil eine neue Anlage naturgemäß noch nicht gemessen werden kann, bevor sie existiert. Bestehende Messnetzdaten fließen dabei häufig als Grundlage für die anzusetzende Vorbelastung ein — sie ersetzen die anlagenspezifische Ausbreitungsrechnung nicht, liefern aber einen wichtigen, unabhängig erhobenen Referenzwert, an dem sich eine rein rechnerische Prognose plausibilisieren lässt.
Abgrenzung zu benachbarten Begriffen
Der Immissionsschutz ist die übergeordnete rechtliche Kategorie, die einzelne Immission die konkrete Rechengröße dahinter, und die Ausbreitungsrechnung das methodische Werkzeug, das beide verbindet. Für eine erste Einordnung, ob und welches Genehmigungsverfahren ein Vorhaben überhaupt durchlaufen muss, dient unser Genehmigungs-Check — Beratung zur Einordnung der eigenen Standortsituation leistet die Abluftberatung, belastbare Ausgangsdaten liefern Emissionsmessungen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Emission und Immission?
Emission ist die Freisetzung von Schadstoffen an der Quelle, etwa am Schornstein. Immission ist die Einwirkung dieser Schadstoffe auf die Umgebung — die Schadstoffkonzentration, die beim Nachbarn tatsächlich ankommt. Dieselbe physikalische Größe wird also von zwei verschiedenen Enden der Wirkungskette betrachtet.
Wie wird aus einem Emissionswert eine Immission?
Über die Ausbreitungsrechnung, die anhand von Quellhöhe, Wetterstatistik und Geländestruktur modelliert, welche Zusatzbelastung an einem konkreten Immissionsort tatsächlich ankommt. Die genaue Rechenlogik aus Vorbelastung, Zusatzbelastung und Gesamtbelastung erklärt unser Ratgeber zu den Immissionsschutzpflichten für Industriebetriebe.
Was sind Immissionswerte und wo stehen sie?
Immissionswerte sind die zulässigen Obergrenzen für die Belastung am Einwirkungsort — meist als Jahresmittelwert oder als zulässige Überschreitungshäufigkeit definiert. Die TA Luft 2021 legt sie im Immissionsteil (Nummer 4) fest, für Geruch regelt das gesondert Anhang 7.
Fließen bei der Immissionsbewertung mehrere Quellen gleichzeitig ein?
Ja, anders als beim Emissionsgrenzwert, der eine einzelne Anlage bindet. In die Immissionsbewertung fließen Vor- und Zusatzbelastung mehrerer Quellen zusammen ein — die Gesamtbelastung an einem Immissionsort wird gegen den Immissionswert geprüft, nicht die Zusatzbelastung einer einzelnen Anlage allein.
Kann eine Anlage alle Emissionsgrenzwerte einhalten und trotzdem an der Immissionsprüfung scheitern?
Ja. Wenn im Umfeld bereits andere Emittenten eine hohe Vorbelastung verursachen, kann die eigene Zusatzbelastung den verbleibenden Spielraum bis zum Immissionswert überschreiten, obwohl die Anlage für sich genommen emissionsseitig unauffällig ist.
Wer misst und bewertet Immissionen in der Praxis?
Rechnerisch über die Ausbreitungsrechnung durch einen Gutachter, ergänzt bei Bedarf durch tatsächliche Immissionsmessungen vor Ort. Die Genehmigungsbehörde prüft das Ergebnis gegen die Immissionswerte der TA Luft; bei Nachbarschaftskonflikten objektivieren Gutachten die tatsächliche Belastung.
Ist ein niedriger Emissionswert eine Garantie für unauffällige Immissionen?
Nein. Ungünstige Quellhöhe, schlechte Ausbreitungsbedingungen oder eine bereits hohe Vorbelastung am Standort können auch bei niedrigem Emissionswert zu einer relevanten Immissionsbelastung führen — und umgekehrt kann ein höherer Emissionswert bei guter Verdünnung immissionsseitig unauffällig bleiben.
Quellen und Regelwerke
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) — § 3 Abs. 2: Begriff der Immission
- TA Luft 2021 (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) — Nr. 4: Immissionswerte
- Umweltbundesamt — Themenseite Luft
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