GIRL — Geruchsimmissions-Richtlinie

Die GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie) war jahrzehntelang das maßgebliche Regelwerk zur Bewertung von Geruchsbelästigungen in Deutschland. Seit der TA Luft 2021 ist ihr Inhalt bundeseinheitlich in Anhang 7 der TA Luft überführt — die Systematik lebt dort weiter.

Die Kernsystematik

  • Bewertet wird die Häufigkeit von Geruchsstunden im Jahr, nicht die Konzentration einzelner Stoffe
  • Eine Geruchsstunde liegt vor, wenn Geruch in mindestens 10 % der Stunde wahrnehmbar ist
  • Zulässig: 10 % der Jahresstunden in Wohn-/Mischgebieten, 15 % in Gewerbe-/Industriegebieten
  • Gewichtungsfaktoren für besonders lästige (z. B. Tierhaltung) oder weniger lästige Gerüche

Wann die GIRL-Systematik relevant wird

Im Genehmigungsverfahren geruchsintensiver Anlagen und bei Nachbarschaftsbeschwerden. Der Nachweis erfolgt über Ausbreitungsrechnungen, olfaktometrische Messungen und Begehungen — ausführlich erklärt auf unserer Seite Geruchsgutachten.

Was sich mit der TA Luft 2021 geändert hat

Mit der Überführung in Anhang 7 wurde die GIRL-Systematik erstmals bundesweit verbindlich — zuvor hatten die Länder sie unterschiedlich eingeführt und angewendet. Inhaltlich blieb der Kern erhalten (Geruchsstunden, Immissionswerte, Gewichtungsfaktoren), die Einbettung in die TA Luft stärkt aber ihre Stellung im Genehmigungsverfahren: Geruch ist jetzt regulärer Prüfgegenstand wie jeder Luftschadstoff. Für Betreiber geruchsintensiver Anlagen heißt das, Geruchsprognosen von Anfang an ins Verfahren einzuplanen statt sie nachzureichen.

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