Emissionsschutz umfasst alle Maßnahmen, die den Ausstoß von Luftverunreinigungen, Lärm und anderen Einwirkungen an der Quelle vermeiden oder vermindern. Emissionen sind das, was eine Anlage abgibt — gemessen am Austritt, etwa im Abgaskanal. Treffen sie auf Menschen oder Umwelt, spricht man von Immissionen.
Emissionsgrenzwerte
Für genehmigungsbedürftige Anlagen legt die TA Luft 2021 die Emissionsgrenzwerte fest, ergänzt durch spezielle Verordnungen wie die 13., 17. oder 44. BImSchV für Feuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen (BImSchG und BImSchV). Die Werte gelten je Schadstoff oder Stoffklasse — eine Übersicht relevanter Stoffe bietet unsere Schadstoff-Übersicht.
Maßnahmen zur Emissionsminderung
- Primärmaßnahmen: Prozessoptimierung, emissionsarme Brennstoffe und Einsatzstoffe, optimierte Feuerungsführung
- Sekundärmaßnahmen: Abluft- und Abgasreinigung — von Filtern und Wäschern über Adsorption bis zur thermischen Nachverbrennung
- Überwachung: kontinuierliche oder wiederkehrende Emissionsmessungen als Nachweis
Welches Verfahren technisch passt und wirtschaftlich trägt, klärt eine herstellerunabhängige Abluftberatung.
Praxisbeispiel
Eine Druckerei senkt ihre Lösemittel-Emissionen auf zwei Wegen: Primär stellt sie auf lösemittelärmere Farben um (weniger Input, weniger Emission), sekundär fasst sie die Restabluft und führt sie einer thermischen Nachverbrennung zu. Die Kombination ist typisch — Primärmaßnahmen senken die Fracht und damit die Betriebskosten der Reinigung, Sekundärmaßnahmen sichern die Grenzwerte. Welche Mischung wirtschaftlich optimal ist, hängt von Fracht, Volumenstrom und Betriebszeiten ab und gehört an den Anfang jeder Anlagenplanung, nicht ans Ende.
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