Die TRGS 900 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe, die die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz festlegt. Sie konkretisiert die Gefahrstoffverordnung und wird vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) fortgeschrieben.
Was regelt die TRGS 900?
Für mehrere hundert Stoffe — von Lösemitteln über Formaldehyd bis Ammoniak — definiert die TRGS 900 die Konzentration, bei der akute oder chronische Gesundheitsschäden für Beschäftigte im Allgemeinen nicht zu erwarten sind (Schichtmittelwert, ergänzt um Kurzzeitwerte). Die Stoffprofile in unserer Schadstoff-Übersicht nennen die jeweiligen AGW.
Abgrenzung: Arbeitsplatz vs. Emission
- TRGS 900 / AGW: Schutz der Beschäftigten innerhalb des Betriebs (Arbeitsschutzrecht)
- TA Luft / BImSchV: Begrenzung der Emissionen aus der Anlage zum Schutz der Nachbarschaft (Immissionsschutzrecht, siehe TA Luft 2021)
Beide Welten hängen zusammen: Wer Absaugung und Abluftführung für den Arbeitsschutz optimiert, verändert die gefassten Emissionsströme — und damit die Anforderungen an die Abluftreinigung. Diese Schnittstelle bewerten wir in der Abluftberatung.
Typische AGW-Werte (Beispiele)
Zur Einordnung einige bekannte Arbeitsplatzgrenzwerte aus der TRGS 900: Formaldehyd 0,37 mg/m³, Ammoniak 14 mg/m³, Toluol 190 mg/m³ (jeweils Schichtmittelwert). Die Werte werden regelmäßig fortgeschrieben — maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der TRGS 900. Für die Anlagenplanung heißt das: Lüftung und Absaugung müssen die AGW am Arbeitsplatz sicherstellen, und die dabei entstehenden Abluftströme müssen anschließend die Emissionsanforderungen der TA Luft erfüllen — zwei Regelwerke, eine Auslegungsaufgabe.
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