Geruchseinheit (GE)

Die Geruchseinheit (GE) ist die Maßeinheit der Geruchsstoffkonzentration: 1 GE/m³ ist definitionsgemäß die Konzentration an der Wahrnehmungsschwelle — die Hälfte eines Probanden-Panels nimmt den Geruch gerade noch wahr. Eine Abluft mit 1.000 GE/m³ muss also 1.000-fach verdünnt werden, bis sie geruchlich verschwindet.

Vom GE-Wert zur Bewertung

  • Quelle: Olfaktometrie misst die Konzentration (GE/m³), multipliziert mit dem Volumenstrom ergibt sich der Geruchsstoffstrom (GE/h)
  • Ausbreitung: Die Ausbreitungsrechnung übersetzt den Strom in Geruchsstunden-Häufigkeiten im Umfeld
  • Bewertung: Anhang 7 der TA Luft 2021 begrenzt die zulässigen Geruchsstunden (10 % Wohngebiet, 15 % Gewerbe)

Einordnung typischer Werte

Reine Stallabluft liegt oft bei einigen hundert bis wenigen tausend GE/m³, Räucherei- oder Fettabluft kann zehntausende erreichen. Für die Genehmigung zählt aber nie der Quellwert allein, sondern die Wirkung am Wohnort — bewertet im Geruchsgutachten.

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