Die GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie) war jahrzehntelang das maßgebliche Regelwerk zur Bewertung von Geruchsbelästigungen in Deutschland. Seit der TA Luft 2021 ist ihr Inhalt bundeseinheitlich in Anhang 7 der TA Luft überführt — die Systematik lebt dort weiter.
Die Kernsystematik
- Bewertet wird die Häufigkeit von Geruchsstunden im Jahr, nicht die Konzentration einzelner Stoffe
- Eine Geruchsstunde liegt vor, wenn Geruch in mindestens 10 % der Stunde wahrnehmbar ist
- Zulässig: 10 % der Jahresstunden in Wohn-/Mischgebieten, 15 % in Gewerbe-/Industriegebieten
- Gewichtungsfaktoren für besonders lästige (z. B. Tierhaltung) oder weniger lästige Gerüche
Wann die GIRL-Systematik relevant wird
Im Genehmigungsverfahren geruchsintensiver Anlagen und bei Nachbarschaftsbeschwerden. Der Nachweis erfolgt über Ausbreitungsrechnungen, olfaktometrische Messungen und Begehungen — ausführlich erklärt auf unserer Seite Geruchsgutachten.
Was sich mit der TA Luft 2021 geändert hat
Mit der Überführung in Anhang 7 wurde die GIRL-Systematik erstmals bundesweit verbindlich — zuvor hatten die Länder sie unterschiedlich eingeführt und angewendet. Inhaltlich blieb der Kern erhalten (Geruchsstunden, Immissionswerte, Gewichtungsfaktoren), die Einbettung in die TA Luft stärkt aber ihre Stellung im Genehmigungsverfahren: Geruch ist jetzt regulärer Prüfgegenstand wie jeder Luftschadstoff. Für Betreiber geruchsintensiver Anlagen heißt das, Geruchsprognosen von Anfang an ins Verfahren einzuplanen statt sie nachzureichen.
Zurück zum Glossar · Rechtlicher Rahmen: BImSchG und BImSchV