Störfallverordnung

Die Störfallverordnung ist die 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie setzt die europäische Seveso-III-Richtlinie um und verpflichtet Betreiber von Betriebsbereichen — Standorten mit gefährlichen Stoffen oberhalb bestimmter Mengenschwellen —, Störfälle zu verhindern und ihre Auswirkungen zu begrenzen.

Kernsystematik

  • Anhang I: Liste gefährlicher Stoffe mit zwei Mengenschwellen
  • Untere Klasse: Grundpflichten, Konzept zur Verhinderung von Störfällen
  • Obere Klasse: zusätzlich Sicherheitsbericht, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, erweiterte Informationspflichten
  • Additionsregel: Stoffe derselben Gefahrenkategorie werden zusammengerechnet

Die ausführliche Darstellung mit Pflichten, Inspektionen und Praxis-Schnittstellen zur Ablufttechnik finden Sie auf unserer Seite zur 12. BImSchV (Störfall-Verordnung).

Ob ein Standort unter die Verordnung fällt, entscheidet das fortlaufend gepflegte Stoffverzeichnis — bei Unsicherheit unterstützt unsere Abluftberatung mit einer störfallrechtlichen Ersteinordnung.

Praxishinweis

Der häufigste Störfallrecht-Fehler ist schleichend: Ein Lager wächst, neue Einsatzstoffe kommen hinzu, Gebindegrößen ändern sich — und irgendwann ist die Mengenschwelle überschritten, ohne dass es jemand gemerkt hat. Wer sein Stoffverzeichnis quartalsweise gegen Anhang I prüft (inklusive Additionsregel), erkennt den Übergang zum Betriebsbereich rechtzeitig und kann gestalten, statt nachträglich anzeigen zu müssen. Auch geplante Erweiterungen sollten vorab störfallrechtlich durchgerechnet werden.

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