Der Bezugssauerstoffgehalt ist der Sauerstoffanteil im Abgas, auf den gemessene Emissionskonzentrationen umgerechnet werden. Er verhindert einen simplen Trick: Wer Abgas mit Luft verdünnt, senkt die Konzentration — nicht aber die emittierte Fracht. Die Normierung auf einheitlichen O₂-Gehalt macht Messwerte vergleichbar und verdünnungssicher.
Typische Bezugswerte
- Feste Brennstoffe (Kessel): 6 % O₂
- Flüssige und gasförmige Brennstoffe: 3 % O₂
- Gasturbinen: 15 % O₂ · Abfallverbrennung: 11 % O₂
Umrechnungsformel
EB = EM × (21 − O₂B) / (21 − O₂M) — gemessener Wert EM beim gemessenen O₂-Gehalt wird auf den Bezugswert O₂B normiert. Je höher der gemessene Sauerstoff (viel Falschluft!), desto stärker korrigiert die Formel nach oben: Undichte Anlagen „verschlechtern” so rechnerisch ihre Emissionswerte — ein häufiger Aha-Effekt bei der Emissionsmessung. Die maßgeblichen Bezugswerte stehen im Bescheid bzw. in der einschlägigen BImSchV.
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