Emissionsmessungen
Nachweis der Grenzwerteinhaltung
Emissionsmessungen nach TA Luft sind regelmäßig erforderlich. Wir koordinieren die Messungen und prüfen die Ergebnisse.
Messanforderungen
Wir kennen die aktuellen Anforderungen:
- Wiederkehrende Messungen nach TA Luft
- Abnahmemessungen bei Neuanlagen
- Messungen bei wesentlichen Änderungen
- Kontinuierliche Emissionsüberwachung
- Kalibrierung von Messeinrichtungen
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei:
- Auswahl geeigneter Messinstitute
- Vorbereitung der Messstellen
- Begleitung der Messungen
- Prüfung der Messergebnisse
- Kommunikation mit Behörden
Interesse an Emissionsmessungen?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Emissionsmessungen nach TA Luft und BImSchG
Emissionsmessungen weisen nach, dass eine Anlage die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für luftgetragene Schadstoffe einhält. Sie sind zentraler Bestandteil immissionsschutzrechtlicher Pflichten: Je nach Anlagenart verlangen TA Luft und die Verordnungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wiederkehrende oder einmalige Messungen durch unabhängige Stellen.
Wir begleiten Anlagenbetreiber herstellerunabhängig durch den gesamten Prozess – von der Festlegung der relevanten Messgrößen über die Koordination der Messung bis zur fachlichen Bewertung der Ergebnisse. So erhalten Sie nicht nur Zahlen, sondern eine belastbare Einordnung, ob und wo Handlungsbedarf besteht.
Wann Emissionsmessungen Pflicht sind
Ob und wie oft gemessen werden muss, ergibt sich aus der Anlagenart und der einschlägigen Verordnung. Maßgeblich sind insbesondere die TA Luft 2021 sowie die jeweiligen BImSchV. Typische Anlässe:
- Erstmalige Messung nach Inbetriebnahme oder wesentlicher Änderung
- Wiederkehrende Messungen in festgelegten Intervallen
- Messungen auf behördliche Anordnung
- Nachweis nach Nachrüstung einer Abluftreinigungsanlage
- Plausibilisierung im Rahmen von Genehmigungsverfahren
Welche Parameter gemessen werden
Welche Schadstoffe relevant sind, hängt vom Prozess ab. Häufig gemessene Größen und ihr Bezug:
| Messgröße | Typischer Bezug |
|---|---|
| Gesamtstaub | TA Luft Nr. 5.2.1 |
| Organische Stoffe (TVOC / Gesamt-C) | TA Luft Nr. 5.2.5 |
| Stickoxide (NOx) / Schwefeloxide (SOx) | TA Luft / 13. BImSchV |
| Kohlenmonoxid (CO) | anlagenspezifisch |
| Geruchsstoffe | GIRL / Olfaktometrie |
Eine Übersicht der einzelnen Stoffe samt Grenzwerten finden Sie in unserem Schadstoff-Wissen.
Messung und Bewertung aus einer Hand
- Festlegung der relevanten Messgrößen und Bezugsbedingungen
- Koordination der Messung mit akkreditierten Messstellen
- Unabhängige fachliche Bewertung der Messergebnisse
- Einordnung in den genehmigungsrechtlichen Kontext
- Ableitung konkreter Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung
Über die reine Messung hinaus erstellen wir auf Wunsch Gutachten und Stellungnahmen und begleiten Sie in der unabhängigen Abluftberatung, falls die Werte Optimierungsbedarf zeigen.
Häufige Fragen zu Emissionsmessungen
Wer darf Emissionsmessungen durchführen?
Behördlich geforderte Emissionsmessungen müssen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen (akkreditierten) Messstellen durchgeführt werden. Wir koordinieren die Messung und bewerten die Ergebnisse herstellerunabhängig.
Wie oft müssen Emissionen gemessen werden?
Das hängt von Anlagenart und Verordnung ab. Üblich sind eine Erstmessung nach Inbetriebnahme und anschließend wiederkehrende Messungen in festgelegten Intervallen, häufig alle drei Jahre.
Was passiert bei einer Grenzwertüberschreitung?
Dann ist Handlungsbedarf gegeben. Wir analysieren die Ursache und entwickeln Maßnahmen – von Prozessanpassung über Optimierung der Abluftreinigung bis zur Nachrüstung.
Was kostet eine Emissionsmessung?
Die Kosten richten sich nach Anzahl der Messgrößen, Messstellen und Aufwand vor Ort. Wir helfen, den Messumfang sinnvoll und rechtssicher festzulegen, damit keine unnötigen Messungen beauftragt werden.
Bereit für Ihr Projekt?
Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Lösung finden.