Die untere Explosionsgrenze (UEG, englisch LEL) ist die niedrigste Konzentration eines brennbaren Stoffs in Luft, ab der das Gemisch zündfähig ist. Darunter ist es zu mager zum Durchzünden. Beispiele: Lösemitteldämpfe liegen meist bei 1–2 Vol-% — Toluol ca. 1,1 %, Ethanol ca. 3,1 %, Wasserstoff schon bei 4 %.
Die zentrale Auslegungsregel der Ablufttechnik
Abluftanlagen mit brennbaren Stoffen werden auf einen Bruchteil der UEG begrenzt: ohne kontinuierliche Überwachung max. 25 % der UEG, mit zertifizierter LEL-Überwachung bis 50 %. Das kollidiert direkt mit der Wirtschaftlichkeit thermischer Verfahren — je näher an der Grenze, desto eher läuft eine RTO autotherm. Die Balance aus Sicherheit und Energieeffizienz ist eine Kernfrage der Anlagenauslegung.
Praxis
LEL-Sensoren müssen stoffkalibriert und regelmäßig geprüft werden (Sensor-Kalibrierung); Konzentrationsspitzen — Reinigungszyklen, Anfahrvorgänge! — gehören in die Auslegung, nicht in den Störfallbericht. Das Gesamtkonzept liefert der Explosionsschutz mit Gefährdungsbeurteilung und Zoneneinteilung.
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