Untere Explosionsgrenze (UEG)

Die untere Explosionsgrenze (UEG, englisch LEL) ist die niedrigste Konzentration eines brennbaren Stoffs in Luft, ab der das Gemisch zündfähig ist. Darunter ist es zu mager zum Durchzünden. Beispiele: Lösemitteldämpfe liegen meist bei 1–2 Vol-% — Toluol ca. 1,1 %, Ethanol ca. 3,1 %, Wasserstoff schon bei 4 %.

Die zentrale Auslegungsregel der Ablufttechnik

Abluftanlagen mit brennbaren Stoffen werden auf einen Bruchteil der UEG begrenzt: ohne kontinuierliche Überwachung max. 25 % der UEG, mit zertifizierter LEL-Überwachung bis 50 %. Das kollidiert direkt mit der Wirtschaftlichkeit thermischer Verfahren — je näher an der Grenze, desto eher läuft eine RTO autotherm. Die Balance aus Sicherheit und Energieeffizienz ist eine Kernfrage der Anlagenauslegung.

Praxis

LEL-Sensoren müssen stoffkalibriert und regelmäßig geprüft werden (Sensor-Kalibrierung); Konzentrationsspitzen — Reinigungszyklen, Anfahrvorgänge! — gehören in die Auslegung, nicht in den Störfallbericht. Das Gesamtkonzept liefert der Explosionsschutz mit Gefährdungsbeurteilung und Zoneneinteilung.

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