Wann gilt die TA Luft? — Anwendungsbereich einfach erklärt

Die TA Luft gilt nicht für alle Anlagen und nicht in jeder Situation. Wann genau die TA Luft Anwendung findet, welche Anlagen betroffen sind und welche Ausnahmen es gibt — das klären wir in diesem Beitrag. Stooss Abluftconsulting hilft Ihnen bei der Einordnung Ihrer Anlage.

Für welche Anlagen gilt die TA Luft?

Die TA Luft gilt grundsätzlich für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG. Welche Anlagen genehmigungsbedürftig sind, bestimmt die 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).

Genehmigungsbedürftige Anlagen — Beispiele

Branche Anlagentyp Schwellenwert
Energieerzeugung Feuerungsanlagen ab 1 MW FWL
Chemie Chemische Produktionsanlagen je nach Stoff
Oberflächenbehandlung Lackier-/Beschichtungsanlagen ab 25 kg/h Lösungsmittel
Abfallwirtschaft Abfallbehandlungsanlagen je nach Abfallart
Metallerzeugung Schmelz-, Gieß-, Walzanlagen je nach Kapazität
Holzbearbeitung Spanplattenwerke ab bestimmter Kapazität
Lebensmittel Schlachtbetriebe, Räuchereien je nach Kapazität
Landwirtschaft Tierhaltungsanlagen ab bestimmter Tierplatzzahl

Wann gilt die TA Luft NICHT?

Es gibt Bereiche, in denen die TA Luft nicht oder nur eingeschränkt Anwendung findet:

Ausnahmen und Einschränkungen

  • Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen: Für diese gelten stattdessen die jeweiligen BImSchV-Verordnungen (z.B. 1. BImSchV für kleine Feuerungsanlagen)
  • Anlagen mit speziellen Verordnungen: Wo spezielle BImSchV-Verordnungen gelten, haben diese Vorrang (z.B. 13. BImSchV für Großfeuerungsanlagen, 17. BImSchV für Abfallverbrennungsanlagen)
  • Verkehr: Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr fallen nicht unter die TA Luft
  • Innenraumluft: Die TA Luft regelt nur Außenluft-Emissionen

Zusammenspiel TA Luft mit anderen Regelwerken

Regelwerk Geltungsbereich Verhältnis zur TA Luft
13. BImSchV Großfeuerungsanlagen >50 MW Geht vor (strengere Werte)
17. BImSchV Abfallverbrennung Geht vor
31. BImSchV VOC-Anlagen Ergänzend
44. BImSchV Mittelgroße Feuerungsanlagen Geht vor
TA Lärm Geräuschimmissionen Ergänzend
BVT-Schlussfolgerungen EU-IED-Anlagen Müssen berücksichtigt werden

Wann wird die TA Luft angewendet?

Die TA Luft kommt in verschiedenen Situationen zum Tragen:

Im Genehmigungsverfahren

  • Neugenehmigung: Alle Anforderungen der TA Luft 2021 gelten vollständig
  • Änderungsgenehmigung: Bei wesentlicher Änderung gelten die neuen Anforderungen für den geänderten Teil
  • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen: Emissions- und Immissionsprognose

Im laufenden Betrieb

  • Nachträgliche Anordnungen: Behörde kann Anpassung an neue TA Luft verlangen
  • Übergangsfristen: Bestehende Anlagen haben je nach Anforderung 5 oder 8 Jahre Zeit
  • Überwachung: Emissionsmessungen und Berichtspflichten

Bei Nachbarschaftsbeschwerden

  • Immissionswerte der TA Luft als Beurteilungsmaßstab
  • Geruchsimmissionen nach Nr. 4.3.2 der TA Luft 2021
  • Ausbreitungsrechnung zur Beurteilung

Praxis-Tipps: Ist meine Anlage betroffen?

  1. 4. BImSchV prüfen: Ist Ihre Anlage dort aufgeführt?
  2. Schwellenwerte vergleichen: Erreicht Ihre Anlage die Mengenschwellen?
  3. Genehmigungsbescheid lesen: Welche Auflagen sind festgelegt?
  4. Spezielle Verordnungen prüfen: Gelten vorrangige BImSchV?
  5. Im Zweifel: Experten fragen: Stooss Abluftconsulting klärt Ihre Situation

Gilt die TA Luft für meine Anlage?

Die TA Luft gilt für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG/4. BImSchV. Ob Ihre Anlage darunter fällt, hängt von Anlagentyp und Schwellenwerten ab. Im Zweifel hilft ein Blick in den Genehmigungsbescheid.

Was ist der Unterschied zwischen TA Luft und BImSchV?

Die TA Luft ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift mit Grenzwerten für alle Anlagentypen. BImSchV-Verordnungen regeln spezielle Anlagentypen und haben bei Überschneidung Vorrang.

Gilt die TA Luft 2021 sofort für bestehende Anlagen?

Nein, bestehende Anlagen haben Übergangsfristen: 5 Jahre für die meisten Emissionsgrenzwerte (bis 12/2026) und 8 Jahre für Geruch und Stickstoffdeposition (bis 12/2029).

Gilt die TA Luft für Heizungsanlagen?

Kleine Feuerungsanlagen unter 1 MW fallen nicht unter die TA Luft, sondern unter die 1. BImSchV. Erst ab 1 MW Feuerungswärmeleistung greifen TA Luft oder spezielle Verordnungen.

Unsicher, ob die TA Luft für Sie gilt?

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Autor

Stefan Stooß

Dipl.-Ing. Verfahrenstechnik (FH), Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Geschäftsführer und Gründer von abluftconsulting stooß. Seit 2006 unabhängiger Berater für industrielle Abluftreinigung mit Erfahrung in über 500 Projekten. 

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